Damit es zu keiner Abmahnung durch Rechtsanwälte kommt

B2B Akquise befindet sich nach wie vor in einer gesetzlichen Grauzone. Es kann sehr schnell zu einer Abmahnung durch eine Rechtsanwaltskanzlei kommen. Natürlich darf man Unternehmen akquirieren, sollte dabei stets die gesetzlichen Vorgaben im Blick behalten. Auch ein Rechtsanwalt gehört als Freiberufler zu einem begehrten Ansprechpartner, wenn es um eine Geschäftsanbahnung geht. Doch wer sich in bei einer Kanzlei als „aufdringlich“ erweist muss damit rechnen, von dem anvisierten Rechtsanwalt eine Abmahnung zu erhalten. Wer sich jedoch in zurückhaltender Grundhaltung der B2B-Akquise bedient, wird auch bei einem Juristen insbesondere bei Produkte für Rechtsanwälte keine unliebsamen Überraschungen erleben.

Werbung via Briefpost

Immer gilt, wer Werbung offiziell gesperrt hat, der braucht sich auch keinerlei Werbung gefallen lassen. Hierfür gibt es Portale die Auskünfte über Sperrungen dazu geben. Ansonsten darf ein Werbebrief auch in den Briefkasten eines Rechtsanwalts gelangen. Wenn es sich um ein Produkt handelt, dass für die tägliche Arbeit notwendig erscheint, dann wird es wahrscheinlich auch seine Beachtung finden. Bei der Versendung von Werbepost, wird es am wenigsten Widerstand geben, solange bis der Betroffene einen Widerspruch einreicht, der sollte dann auch im eigenen Interesse beachtet werden.

SMS und Co kommen meistens nicht gut an

Nicht ganz so einfach läuft es in der Akquise mit Werbemails ab. Werbung auf solcher Basis sollte bei vorab auf seine Vorschriften abgeklopft werden. Werbemails müssen zudem abbestellt werden können. Dies gilt auch, wenn eine Berechtigung zur Versendung von Info/Werbemails vorliegt. Zu der Werbemails gesellen sich in letzter Zeit mehr und mehr Werbesendungen via SMS. Hierbei ist äußerste Vorsicht geboten, gerade bei einem Handy eines Rechtsanwaltes. Da dieser Berufszweig für seine Mandanten auch oft per SMS erreichbar ist, sind SMS Werbemeldungen sehr störend. Deshalb wird der verärgerte Anwalt durchaus eine Abmahnung über seine Kanzlei in die Wege leiten, zumal die Werbung über SMS als Grauzone betrachtet wird. Es sei denn, es wurde dazu eine Genehmigung erteilt.

Drum erst überlegen, bevor man telefonisch akquiriert

Gerne wird in der B2B-Akquise sich eines Anrufs bedient. Handelt es sich dabei um Produkte für Rechtsanwälte, dann sehen die Aussichten ganz gut aus, Gehör zu finden. Produkt fremde Artikel etc. können Gefahrlos akquiriert werden, sobald es sich um eine Kundendatei handelt. Insgesamt gilt, widerspricht der Rechtsanwalt mit Werbung/Info kontaktiert zu werden, ist das eine verbindliche rechtsverbindliche Festlegung. Gibt es keinen Widerspruch, geht es ohne rechtliche Probleme und diesen Voraussetzungen:

• Es liegt keine Werbesperre vor
• Werbung aus Kundenbestand
• Produkte für Anwaltsbüros

Für jegliche Werbung bei den Rechtsanwälten gilt, dass dies immer mit Rücksicht auf den Kanzleialltag erfolgt. Wird die berücksichtigt, bleibt die Bereitschaft sich informieren zu lassen sicherlich weiter vorhanden.