Was Sie im Bezug zum Traum von selbständiger Tätigkeit unbedingt beachten sollten

Viele Deutsche träumen davon, von der unselbständigen Arbeit in die Selbständigkeit zu wechseln. Natürlich gibt es viele Vorteile, die Sie aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit erringen werden. Allen voran ist die gewonnene Flexibilität, die Sie während Ihrer Arbeit genießen dürfen. Sie sind der Herr Ihrer eigenen Zeit und können tun und lassen was Sie wollen. Damit bestimmen Sie auch Ihr Gehalt selbst und können sich abseits von Arbeits- und Kollektivverträgen frei bewegen. Die Gehaltslatten legen Sie sich selbst. Von der Höhe her betrachtet können Sie mit einer gesunden Arbeitseinstellung auch sehr viel mehr Geld verdienen als Sie dies unter der Aufsicht eines Arbeitgebers jemals tun könnten.

Vorteile der selbständigen Arbeit im Vergleich zur unselbständigen Tätigkeit

Neben der Möglichkeit zur Gewinnung von finanzieller Freiheit, mehr Flexibilität bei der Gestaltung Ihrer Arbeitszeit und natürlich der Vielfältigkeit bei der Auswahl Ihrer Auftraggeber gibt es auch die freie Ortswahl. Selbst wenn heute das Schlagwort Homeoffice die Runde macht, sind die Arbeitgeber auch bei der Vergabe der Homeoffice-Lokation an deutsche Gesetze gebunden. Sie können Ihren Arbeitsort nicht immer frei wählen. Vor allem schützen sich Arbeitgeber durch Betriebsvereinbarungen vor gesetzlichen Schranken und Zahlungen im Falle von Vergehen. Bestes Beispiel in diesem Zusammenhang ist etwa ein Arbeitsunfall. Die Versicherung greift in diesem Fall aber nur, wenn Sie in Deutschland arbeiten. Sollten Sie Ihr Homeoffice ins Ausland verlegen, dann greift der Versicherungsschutz nicht.

Das Problem der Scheinselbständigkeit

Ein größeres Problem ergibt sich im Zusammenhang mit der sogenannten Scheinselbständigkeit. Dieses Problem ergibt sich für jene Selbständige, die regelmäßig oder nahezu ausschließlich nur für einen Auftraggeber arbeiten. Das Finanzamt sieht unter Umständen solche Selbständige als Scheinselbständige an. Dieses Problem können Sie aber mit einer Statusfeststellung für Scheinselbständigkeit umgehen. Damit können Sie bereits vor Beginn eines Auftragsverhältnisses von Amts wegen überprüfen lassen, ob Sie die Voraussetzungen für die Selbständigkeit nach der Auftragsannahme erfüllen. In vielen Fällen kommt die Instanz zu der Erkenntnis, dass dieses Auftragsverhältnis nicht als sozialversicherungspflichtig einzustufen ist. Kommt man nämlich zu der Erkenntnis, dass es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt, dann muss für den kompletten Zeitraum der Sozialversicherungsbeitrag nachbezahlt werden. Dieses Problem können Sie durch eine solche Vorgehensweise vermeiden und Sie können weiterhin ihrer selbständigen Arbeit nachgehen.