AGG: Frauenquote alleine reicht nicht für Diskriminierung

VNR.de.. Diskriminierung oder Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts ist einer der häufigsten Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Alleine der Hinweis darauf, dass in Ihrem Unternehmen die Frauenquote bei Führungskräften schlechter ist als in anderen Unternehmen der Branche, reicht aber nicht für die Annahme eines Verstoßes gegen das AGG.

Diese Entscheidung zu Frauenquoten und AGG hat das BAG im Sommer 2010 getroffen (Urteil vom 22.07.2010, Aktenzeichen: 8 AZR 1012/08). Weiterlesen..