„Viel getan, viel zu tun“

Gut vorwärts gekommen, aber noch längst nicht am Ziel: So lautet das Resümee der 4. Bilanz der Vereinbarung zur Förderung von Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft, die die Bundesregierung und die Spitzenverbände der Privatwirtschaft am 2. Juli 2001 unterzeichnet haben. In den zehn Jahren, die inzwischen vergangen sind, hat es sichtbare Erfolge gegeben.

„Es wurde viel getan - es bleibt noch viel zu tun. Vor allem bei der Förderung von Frauen in Führungspositionen sind die zu verzeichnenden Fortschritte ungenügend und noch zu langsam. Gerade in den obersten Führungsetagen, insbesondere in den größten deutschen Unternehmen, sind Frauen nach wie vor nur mit der Lupe zu finden“, fasst der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Josef Hecken die Ergebnisse zusammen.

Erfolge bei Kinderbetreuung und Elterngeldgesetz

Sichtbare Erfolge gibt es insbesondere bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier haben Wirtschaft und Politik in den vergangenen Jahren Hand in Hand gearbeitet. Der Ausbau der Kinderbetreuung und die mit dem Elterngeldgesetz gestärkte Beteiligung der Väter an der Betreuung der Kinder in den ersten Lebensjahren haben Eltern mehr Gestaltungsspielraum eröffnet und die Arbeitswelt in den deutschen Unternehmen verändert. Immer mehr junge Frauen kehren nach der Geburt eines Kindes bald an den Arbeitsplatz zurück, die Erwerbsbeteiligung von Frauen steigt kontinuierlich, mehr als jeder fünfte Vater nimmt Elternzeit. 

Fortschritte im Bereich Bildung

Auch im Bereich von Bildung und (dualer) Ausbildung junger Frauen wurden deutliche Fortschritte erzielt. Heute stellen junge Frauen 56 Prozent der Hochschulabsolventen. Immer mehr Frauen entscheiden sich für eine Lehre in einem Handwerksbetrieb, machen exzellente Meisterprüfungen und denken darüber nach, sich im Handwerk selbstständig zu machen.

 

Doch die Erfolge in diesen Bereichen in den letzten Jahren können nicht darüber hinweg täuschen, dass in den beiden anderen Zielbereichen der Vereinbarung von 2001 – bei der Förderung von Frauen in Führungspositionen und bei der Überwindung der Entgeltungleichheit – noch viel zu tun ist.

Stufenplan „Mehr Frauen – mehr Vielfalt in Führungspositionen“

Um die Dynamik aus den ersten beiden Handlungsbereichen in die anderen Handlungsfelder zu tragen, haben sich die Regierungskoalitionen im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode zu einem Stufenplan „Mehr Frauen – mehr Vielfalt in Führungspositionen“ verpflichtet. Kern des bereits vorliegenden Konzeptes ist eine gesetzliche Pflicht zur transparenten Selbstverpflichtung. Sie greift, wenn es nicht gelingt, den durchschnittlichen Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten bis 2013 zu deutlich zu erhöhen.

Damit dies gelingt, haben sich die DAX-30 Unternehmen bei einem Spitzentreffen am 30. März 2011 gegenüber der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder selbst verpflichtet, noch in diesem Jahr transparente Zielvorgaben für ihr Unternehmen vorzulegen. Eine undifferenzierte einheitliche Frauenquote lehnen sowohl die Wirtschaftsverbände als auch das Bundesfamilienministerium als ungeeignet ab.Die Motive für die Vereinbarung von 2001 – die Folgen des demografischen Wandels sowie dem wachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken – sind aktueller denn je. Es ist daher auch künftig ein gemeinsames Handeln von Politik und Wirtschaft erforderlich, um positive Entwicklung für die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft fortzuschreiben und sich dort den Herausforderungen zu stellen.

 

Den vollständigen Bericht zur 4. Bilanz der Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft können Sie in Kürze abrufen unter: www.bmfsfj.de.

Quelle:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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