Rauer Umgangston vom Chef kein Mobbing

Handelsblatt…. Bloße Unhöflichkeiten von Vorgesetzten oder ein harscher Tonfall sind noch kein „Mobbing“ und deshalb kein Grund, die Arbeit niederzulegen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Eine Managerin  hatte gegen die fristlose Kündigung wegen „beharrlicher Arbeitsverweigerung“ geklagt. Das Gericht befand jetzt, dass die Kündigung zulässig ist (Az: 7 BV 162/12). Die Frau hatte sich geweigert, nachdem der Arzt sie gesund geschrieben hatte, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. 

Wegen der Umgangsformen der Vorgesetzten müsse sie damit rechnen, wieder krank zu werden, hatte sie argumentiert, schreibt das Handelsblatt. Sie werde  „gemobbt“. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass „Mobbing“ erst dann vorliege, „wenn unerwünschte Verhaltensweisen bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt“ werde.