Selbstregulierung statt gesetzliche Frauenquote

„Eine höhere Frauenbeteiligung in Führungspositionen ist im Interesse der Wirtschaft und kann durch flexible Instrumente der Selbstregulierung besser erreicht werden als durch ein starres Gesetz“, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Zu der Überreichung des ersten Berichts der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex  in Berlin erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Seit dem Einsetzen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 6. September 2001 hat die Kommission wertvolle Arbeit für „gute Unternehmensführung“ in Deutschland geleistet. Verhaltensregeln für die Führung und Kontrolle deutscher börsennotierter Unternehmen zu erarbeiten, diese Standards für nationale und internationale Investoren transparent zu machen und so das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, das ist der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex erfolgreich gelungen. Die Kommission, die bereits im Februar 2002 einen Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet hat, verfolgt seitdem dessen Entwicklung in Wissenschaft und Praxis genau, gibt neue Impulse und prüft mindestens einmal jährlich, ob der Kodex angepasst werden soll.

Die aktuellen Kodexempfehlungen zur stärkeren Berücksichtigung von Frauen in Vorständen und Aufsichträten zeigen, dass die Regierungskommission flexibel und angemessen auf aktuelle Problemlagen reagiert. Eine höhere Frauenbeteiligung in Führungspositionen ist im Interesse der Wirtschaft und kann durch flexible Instrumente der Selbstregulierung besser erreicht werden als durch ein starres Gesetz. Wer die Empfehlungen der Kommission zur Frauenbeteiligung kritisiert, der riskiert, dass stattdessen eine gesetzliche Regelung kommt.

Ich freue mich sehr darüber, dass so herausragende Unternehmerpersönlichkeiten und Repräsentanten aus Wirtschaft und Gesellschaft in dieser Kommission mitarbeiten. Besonders bedanken möchte ich mich beim Vorsitzenden der Kommission, Herrn Aufsichtsratsvorsitzendem Müller, der mir heute im Bundesministerium der Justiz den Zwischenbericht übergeben hat. Dieser Bericht macht deutlich, dass die Kommission und der Kodex eine Erfolgsgeschichte sind – gerade weil die Verhaltensregeln kein zwingendes Recht sind: Der Kodex geht über das geltende Gesetz hinaus und wird trotzdem sehr weitgehend beachtet.

Den vollständigen Bericht der Regierungskommission finden Sie auf www.bmj.de.