Geringe Frauenquote beweist noch keine Diskriminierung

Spiegel online Ist ein geringer Anteil weiblicher Führungskräfte ein Beweis für Diskriminierung? Nein, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil. Ausschlaggebend sei vielmehr, ob genügend Frauen aus der Belegschaft überhaupt für Managementpositionen geeignet seien.

Erfurt – Ein ausgeglichener Frauenanteil in der Führungsetage eines Unternehmens kann nicht per Gesetz eingeklagt werden. Eine geringe Frauenquote reiche allein nicht aus, um Diskriminierung in einer Firma zu belegen.mehr