Mutter und Vater können ihr Elterngeld nach Belieben teilen

Berliner Morgenpost… Ob man es Elternzeit oder, wie früher, Erziehungsurlaub nennt: Der Zweck dieser Auszeit ist es, den frischgebackenen Vätern und Müttern die Betreuung und Erziehung des Kleinen zu erleichtern. Gehalt gibt es in der Zeit jedoch nicht. Die Vollzeit-Eltern können aber Elterngeld beantragen.

Hundertprozent Vollzeit ist beim Job „Mama“ oder „Papa“ übrigens gar nicht gefordert: Wer bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten möchte, darf dies tun. Weil Eltern während der Elternzeit freigestellt sind, dürfen sie auch in den Urlaub fahren – ohne dafür Urlaubstage nehmen zu müssen. Mehr...