Frauenquote auf dem Parkplatz?

Für wilde Kommentare („Frausein als Schwerstbehinderung“) sorgt eine LAG-Entscheidung: Arbeitgeber dürfen danach bei Vergabe eines nahen Firmenparkplatzes Frauen bevorzugen. Dies sei nicht diskriminierend, selbst wenn ein schwerbehinderter Mitarbeiter das Nachsehen hat.

Jetzt toben nicht die Behindertenverbände, sondern einige Feministinnen.

Vorrang für Frauen bei nahem Firmenparkplatz: nicht diskriminierend

Das LAG wies die Klage eines schwerbehindersten Krankenpflegers ab. Er hatte sich mehrmals vergeblich um einen der „rationierten“ Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Klinik bemüht. Mehr