Das Firmenauto

Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern Firmenwagen zur Verfügung. Für einen Außendienstmitarbeiter beispielsweise, der täglich seine Kunden besuchen muss oder für eine Gepäckauslieferung usw.

Da bieten sich zum Beispiel Jahreswagen von Volkswagen an. Jahreswagen sind generell günstiger als ein Neuwagen, obwohl die Kilometerleistung und sein Alter kaum ins Gewicht fallen. Diese Fahrzeuge werden meist von Werksangehörigen, in diesem Fall VW, mit günstigeren Konditionen überlassen. Und zwar zählt hier der Werksangehörigen-Rabatt. Sofort dürfen diese Wagen nicht verkauft werden, der Besitzer muss den Wagen mindestens neun Monate fahren, ehe er ihn veräußern kann. Der Wagen kann man neuwertig nennen, ist meist sehr gepflegt und mit einem kleinen Kilometerstand versehen. Aus diesem Grund ist das Firmenauto bei Käufern sehr beliebt, zeigen sie doch keine Mängel auf und sind in der Regel um 30 % billiger zu haben.

Im Gegensatz zum Gebrauchtwagen hat der Jahreswagen auch noch einen Garantieanspruch. Der Volkswagen kurz VW genannt, kann auf eine lange Erfolgsgeschichte zurückblicken. Heute zählt VW zu den bekanntesten und größten Autoherstellern. Weltweit bekannt und immer mit einem Qualitätsanspruch versehen. Selbst der Aufstieg in die Luxuskategorie durch die Übernahme von Bentley Motor Cars Limited gelang VW 1986 und steigerte so seine Präsentation von drei Marken.

Wer einen Firmenwagen privat nutzen möchte, der muss sich die Erlaubnis des Unternehmers oder Firmenbesitzers einholen. Die Firmenwagen dürfen ohne Erlaubnis des Firmeninhabers privat nicht gefahren werden. Die Nutzung wird auch gestattet, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, in den der Kilometerstand eingetragen wird. Für Selbstständige ist es so, dass sie ihren Wagen privat und beruflich nutzen. Hier gilt die Abrechnung bei der Steuererklärung, da die privaten Fahrten mit dem Wagen anders verrechnet werden als die berufliche Fahrt. Auch bei einem sogenannten Fuhrpark ist nicht automatisch eine private Fahrt erlaubt. Wird hingegen der Dienstwagen auf den Mitarbeiter speziell zugelassen, sind private Fahrten erlaubt. Der Arbeitnehmer kriegt dann die Belastung von seinem Gehalt abgezogen. Da Autofahren teuer geworden ist, nutzen viele Arbeitnehmer ihren Firmenwagen auch als Privatwagen. Das ist gar nicht mal so selten, denn über die Hälfte aller neuen Autos werden als Firmenauto zugelassen.