Auch Schwangere dürfen Karriere machen

sueddeutsche.de… Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts macht Diskriminierungsopfern Hoffnung. Die Richter entschieden am Donnerstag: Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber in Kenntnis der Schwangerschaft die Stelle mit einem Mann, reicht das allein zwar noch nicht, um eine Diskriminierung anzunehmen. Trägt die Frau aber außer ihrer Schwangerschaft weitere Tatsachen vor, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, so hat sie eine Diskriminierung glaubhaft gemacht.

‚An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen‘, stellten Deutschlands höchste Arbeitsrichter klar (Aktenzeichen: 8 AZR 483/09). Mehr