Frauenquote im Vorstand – Der Entwurf des zweiten Führungspositionen-Gesetzes

“ Der Gesetzentwurf sieht für die Privatwirtschaft im wesentlichen drei Neuerungen vor, nämlich die Einführung einer Begründungspflicht für die Festlegung und Veröffentlichung der Zielgröße Null, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der fixen Aufsichtsratsquote auf alle paritätischen mitbestimmten Unternehmen und die Einführung einer Vorstandsquote im Sinne eines Mindestbeteiligungsgebots.

Einführung einer Begründungspflicht für die Festlegung und Veröffentlichung der Zielgröße Null

Bislang galt für die Leitungs- und Vorstandsebene keine fixe Quote, sondern die Verpflichtung zur Festlegung von Zielvorgaben. Die flexible Quote muss von börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen beachtet werden. Der Vorstand muss für den Frauenanteil in den ersten beiden Ebenen unterhalb des Vorstands Zielquoten festlegen und Fristen für deren Erreichung.“

Quelle Handelsblatt