Schweiz: Keine Frauenquote, aber eine Erklärungspflicht

NZZ: Börsenkotierte Gesellschaften ab einer gewissen Grösse sollen mindestens 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und mindestens 20 Prozent in der Geschäftsleitung haben. Wer diese Richtwerte nicht erreicht, hat die Gründe dafür anzugeben und Förderungsmassnahmen zu ergreifen (neuer Artikel 734f im Obligationenrecht).