Sonderzahlungen in Österreich und Deutschland

Zwischen den beiden Ländern herrschen Unterschiede, die weit über die kulturellen Usancen hinausgehen. Die ewig ausgetragenen Kämpfe um den Sieg im Fußball soll dieser Artikel aber jedenfalls nicht zum Thema machen. Viel wichtiger erscheint die Frage nach finanziellen Gehaltsbestandteilen zu sein. Grundsätzlich werden in Österreich bis zu 14 Gehälter ausbezahlt. Das Jahr besteht zumindest aus gehaltstechnischer Sicht in Österreich aus 14 Monaten. Natürlich ist das nur eine rhetorische Frage, denn sowohl das 13. wie auch das 14. Gehalt wird als Sonderzahlung an den Mitarbeiter ausbezahlt. Im Rahmen des Juni-Gehalts wird ein sogenanntes Urlaubsgeld ausbezahlt. Kurz vor Weihnachten – meist ist dies im November – erfolgt die Weihnachtsremuneration mit dem November-Gehalt.

Wie Österreich und Deutschland Sonderzahlungen handhaben

Das Besondere an diesen Sonderzahlungen in Österreich ist die steuerliche Sonderstellung. Es wird grundsätzlich das monatliche Salär verdoppelt und kommt zur Auszahlung. Beide Sonderzahlungen werden mit einem äußerst generösen Sondersteuersatz besteuert der weit unten im einstelligen Bereich liegt. Aber nicht nur die Sonderzahlung kommt dank des günstigen Einkommenssteuertarifs sehr gut weg. Der Auszahlungsbetrag erhöht sich auch dank einer günstigen sozialversicherungsrechtlichen Besteuerungsgrundlage. Die SV-Beiträge des Mitarbeiters liegen unterhalb des Niveaus der anderen Monate, weshalb man mit weit mehr Geld rechnen kann als in anderen Auszahlungsmonaten. Ganz anders ist die gesetzliche Regelung in Deutschland. Zunächst wird das Weihnachtsgeld zusammen mit dem Novembergehalt an den Mitarbeiter ausbezahlt. Der Sinn und Zweck der Auszahlung unterscheiden sich ebenso nicht von den österreichischen Verhältnissen.

Outsourcing der Lohnabrechnung sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen

Das Unternehmen versucht, durch die Sonderzahlung ein Zubrot für die Weihnachtskasse zu leisten und will damit indirekt auch die Wirtschaft durch den Kauf von Geschenken fördern. Der Unterschied zu Österreich ist jedoch, dass in Deutschland kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf das Weihnachtsgeld besteht. Die Auszahlung erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur dann, wenn auch ein Anspruch darauf besteht. Wichtig ist in dieser Zusammenfolge auch das Prinzip der betrieblichen Übung. Da es zum Gewohnheitsrecht gehört, hat der Angestellte nach dreimaliger Auszahlung in Folge auch die Freiwilligkeit zurückgenommen. Aus Sicht der Lohnabrechnung erkennt man die Schwierigkeiten, die in einem solchen System eingebettet sind. Vor allem für kleine Unternehmen macht es Sinn, die Abrechnung an einen Spezialisten auszulagern.