Vertrauensarbeitszeit: Chance oder rechtliche Stolperfalle?

Mit einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Vertrauensarbeitszeit in vielen Unternehmen ins Wanken gebracht. Lesen Sie hier, warum Frauen auch in Zukunft noch auf das flexible Arbeitszeitmodell setzen dürfen!

Mit einem Urteil des EuGH, das im Mai 2019 gesprochen wurde, wurden flexible Arbeitszeitmodelle in Frage gestellt – allen voran die Vertrauensarbeitszeit. Während nämlich die Richter in Luxemburg feststellten, dass die Arbeitgeber verpflichtet seien, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter anhand von Zeiterfassungssystemen zu dokumentieren, macht gerade diese fehlende Erfassung die Vertrauensarbeitszeit aus.

Das Funktionsprinzip: maximale Freiheit für Arbeitnehmer

In der Praxis bedeutet die Vertrauensarbeitszeit, dass der Arbeitnehmer weitgehend frei darüber entscheiden kann, wann er seine Arbeit erledigen möchte. Er hat keine festen Arbeitszeiten (die Festlegung einer Kernarbeitszeit ist aber möglich) und kann mehr oder weniger kommen und gehen, wie und wann er möchte. Entscheidend ist nur: Er muss seine Arbeit schaffen.

Die Verpflichtung, die Arbeitszeiten zu dokumentieren, bestand auch vor dem EuGH-Urteil bereits. § 16 ArbZG verpflichtet Arbeitgeber nämlich, die Arbeitszeit aufzuzeichnen, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich hinausgeht. In der Praxis wird diese Dokumentation häufig dem Arbeitnehmer auferlegt. Und prinzipiell würde es reichen, wenn der Mitarbeiter nur die reine Überstundenzeit erfassen und den Rest unter den Tisch fallen lassen würde. Tatsächlich entstehen so viele unbezahlte Überstunden, die einfach nicht aufgeschrieben werden.

Änderungen durch das EuGH-Urteil: Mit der Vertrauensarbeitszeit vereinbar

Die EuGH-Richter stellten fest, dass nicht nur die Überstunden, sondern jegliche Arbeitszeit mithilfe geeigneter Systeme erfasst werden muss. Nur so lässt sich die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Höchstarbeitszeit, Ruhepausen) sicher kontrollieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Vertrauensarbeitszeit nicht mehr möglich ist, sondern lediglich genauere Dokumentationspflichten müssen eingehalten werden.

Arbeitgeber können sich hier technische Hilfe holen: Neben hardwaregestützten Terminals, an denen sich der Nutzer mit Stempelkarten oder RFID-/NFC-Transpondern anmeldet, gibt es auch mobile App-Lösungen oder kompatible Weblösungen für die Zeiterfassung am PC-Arbeitsplatz wie Timemaster Web-Login. Mit diesen lässt sich die Zeiterfassung in jeder Unternehmensgröße umsetzen, ob Start-up oder Mittelständler.

Was sich nun konkret ändert

Abgesehen davon, dass sich jeder Arbeitgeber mit dem Thema Zeiterfassung neu auseinandersetzen muss – sofern er noch keine adäquate technische Lösung geschaffen hat – hat die Entwicklung auch für beide Seiten Vorteile:

  • Die Arbeitszeiten und Überstunden werden exakt erfasst. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies eine genauere Abrechnung und weniger unbezahlte Überstunden. Auch die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Arbeitszeit lassen sich so einfacher einfordern.
  • Arbeitgeber können sich durch die genauere Dokumentation sicherer fühlen, denn sollten sie mit Kontrollen konfrontiert werden, können sie alle erforderlichen Daten vorweisen. Eine Verschlechterung der Flexibilität ist dadurch nicht oder nur in geringem Maße zu erwarten, denn solange die Arbeitnehmer Ruhepausen einhalten, können sie der Vertrauensarbeitszeit auch weiterhin treu bleiben.