Für und Wider Frauenquote – Gesamtüberblick auf Career-Women.org

Was seit Jahren immer mal wieder aufflackerte, entfachte mit der selbst verordneten Frauenquote der Telekom AG erstmals einen Flächenbrand in der Wirtschaft – pardon, in den Medien. Die Debatte wurde zusätzlich geschürt durch Äußerungen der Familienministerin und der Justiminister/Innen, mit Stimmen aus der Wirtschaft und der Politik und letztendlich der Corporate Governance-Regierungskommission. Das Wissenswerteste zur Diskussion um die (gesetzliche) Frauenquote ist auf Career-Women.org gesammelt und steht über die Suchfunktion als Gesamtüberblick zur Verfügung.

Neuen Auftrieb in der Diskussion um die Frauenquote generierte die Familienministerin Kristina Schröder, die sich eigentlich bis dato gegen das Instrument der gesetzlichen Regulierung ausgesprochen hatte. In einem Interview im Handelsblatt „drohte“ sie jetzt mit der Frauenquote, wenn die Wirtschaft es nicht schafft, bis 2015 die Quote für Frauen im Vorstand auf 20 Prozent zu erhöhen. Sie gab aber auch zu bedenken, dass dies nicht in jeder Branche und in jeder Größenordnung von Unternehmen realistisch sei.

Bundesjustizministerin Susanne Leutheusser-Schnarrenberger machte ihrerseits deutlich, dass ein solches Gesetz möglich sei. Und die Frühjahrs-Justizministerkonferenz beschloss, dass die Länder Hessen, Bayern, Hamburg und Sachsen-Anhalt bis zur Konferenz im Frühjahr 2011 die „Notwendigkeit und Möglichkeit gesetzlicher Regelungen näher untersuchen“. Im Fokus steht die Frauenbeteiligung in Aufsichtsräten und Vorständen. Der Druck wächst.

Allein die Corporate Governance Kodex – Regierungskommission hält sich dezent zurück. In dem jüngsten Entwurf heißt es: „Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben“. Auf die Zusammensetzung des Vorstands soll auch der Aufsichtsrat achten.

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates heißt es: „Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zu ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen“. Weiter: „Der Aufischtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen…… Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen“.