Der optimale Schutz für den Firmen-Fuhrpark

Zahlreiche Unternehmen sind im Besitz eines Fuhrparks, damit diverse Außentermine abgewickelt werden können. Täglich passieren auf den Straßen Deutschlands Unfälle und Pannen. Zudem werden Fuhrparks moderner und junger Unternehmen immer weiter auf den neustens Stand gebracht in Sachen Technologien. Diese erfordern eine detaillierte Einweisung, um weder sich, noch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Wie unterscheidet sich ein Automobilclub vom klassischen Schutzbrief?

Schutzbriefe sind grob gesagt eine eingeschränkte Form des Automobilclubs. Die Leistungen umfassen dabei in der Regel jene, welche sich rund um die Pannenhilfe befassen. Vom Abschleppen des eigenen Autos, über die Organisation bis hin zur Kostenübernahme der Übernachtung. Schutzbriefe können in der Regel nicht separat erworben werden, sondern lediglich in Kombination mit dem Abschluss einer Autoversicherung. Ein weiterer wichtiger Punkt: Im Gegensatz zur Automobilclub Mitgliedschaft ist der Schutzbrief nicht Personen, sondern Fahrzeugbezogen.

Bei der Mitgliedschaft im Automobilclub spielt das Fahrzeug hingegen keine Rolle, da diese Personenbezogen ist. Doch welche Leistungen werden neben der klassischen Pannenhilfe noch angeboten? Dies ist je nach Anbieter unterschiedlich. Meist beziehen sich die Leistungen auf einen Auslandsaufenthalt und greifen bei Krankheit. Zudem werden diverse Zusatzleistungen, wie kostenlose Rechtsberatungen und Fahrtrainings angeboten, welche in Anspruch genommen werden können.

Firmenwagen bringen eine hohe Verantwortung mit sich

Die Zeiten, wo der Schlüssel in das Schloss gesteckt wurde und die Dienstfahrt beginnen konnte sind längst vorbei. Autos werden immer komplexer und können mittlerweile mit technischen Produkten, wie den Smartphones verglichen werden.

Der Großteil der Verantwortung bei Dienstwagen liegt beim Unternehmen. Dadurch ist der Arbeitgeber in der Pflicht dem Arbeitnehmer eine Einweisung zu geben. Jedoch nicht einmalig, sondern regelmäßig. Ein KFZ Fahrzeug wird identisch zu Maschinen als Betriebliches Mittel behandelt. Einweisungen sollten dabei einmal im Jahr stattfinden, um Kenntnisse oder neue Funktionen wiederaufzufrischen. Gerade bei modernen Unternehmen, welche ihren Fuhrpark mit Elektroautos ausstatten ist eine ausführliche Einweisung notwendig. Je nach Wagen sollte eventuell sogar ein Experte zu Hilfe gerufen werden. Bei Elektroautos kann nicht auf die jahrelange Erfahrung der Mitarbeiter bzgl. des Autofahrens gesetzt werden. Elektroautos besitzen einen komplett anderen Antrieb, beschleunigen anders und sind nahezu lautlos. Zudem sind diese mittlerweile per App mit dem Smartphone gekoppelt, welche zahlreiche Funktionen mit sich bringen.