Förderung Professorinnen-Programm

Große Freude an der Universität Leipzig: Mit ihrem Gleichstellungskonzept hat die Hochschule sich erfolgreich um eine Förderung in der zweiten Runde des Professorinnen-Programms beworben. Bis zu drei Professuren werden gefördert. Die Universität erhält für fünf Jahre max. 150.000 Euro je Professur. Das Professorinnen-Programm wurde ins Leben gerufen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, es wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.

„Ich freue mich sehr, dass unser hochwertiges Gleichstellungskonzept Früchte trägt“, sagt Prof. Dr. Beate A. Schücking, Rektorin der Universität Leipzig. „Unsere Anstrengungen, den Frauenanteil in führenden Positionen signifikant zu erhöhen, erhalten dadurch weiteren Auftrieb. Gerade an der Spitze haben wir noch viel zu wenig Frauen.“

In ihrem Gleichstellungskonzept hat die Universität Leipzig Maßnahmen festgeschrieben, die eine Steigerung von Frauenanteilen, eine Sensibilisierung für Gender-Aspekte sowie die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie fördern. „Die im Konzept formulierten Ziele und Maßnahmen sind auch ein Teil der strategischen Hochschulentwicklungsplanung, sodass Gleichstellung und Familienfreundlichkeit mittlerweile auf allen Ebenen der Hochschule als Querschnittsziel verankert sind“, erklärt der Gleichstellungsbeauftragte Georg Teichert, der das Konzept mit seinem Team erarbeitet hat.

Die Förderung aus dem Professorinnen-Programm erstreckt sich auf eine Vorgriffs- und zwei Regelprofessuren. Bei einer Vorgriffprofessur geht es um die Berufung einer Wissenschaftlerin mit Blick auf eine im Verlauf von fünf Jahren frei werdende Professur, bei den Regelprofessuren um Berufungen auf vorhandene freie Stellen.

„Die Förderung der Regelprofessuren bedeutet, dass die dort frei werdenden Mittel in Gleichstellungsmaßnahmen investiert werden müssen“, sagt Georg Teichert. „Wir werden dabei nicht nur vorhandene Maßnahmen wie das jüngst begonnene Cross-Mentoring-Projekt verstetigen und ausbauen, sondern auch neue Maßnahmen wie Stipendien für Habilitandinnen oder einen Gender-spezifischen Publikationspreis implementieren.“

An der Universität Leipzig sind fast 60 Prozent der Studierenden Frauen, bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern beträgt der Anteil 40 Prozent. Auch im Bereich der abgeschlossenen Promotionen weist die Universität mit knapp 53 Prozent einen relativ hohen Frauenanteil auf. Bei den Habilitationen fällt der Frauenanteil wesentlich geringer aus: In den Jahren 2009 bis 2011 habilitierten sich 74 Männer und 28 Frauen (rund 27 Prozent). „Ein leicht positiver Trend ist auf professoraler Ebene erkennbar. Die Universität Leipzig konnte sich von 16 Prozent im Jahr 2008 auf über 20 Prozent Frauenanteil bei den Professuren steigern. Ein Frauenanteil von etwa 25 Prozent unter den Neuberufungen seit 2010 zeigt, dass die verstärkte Suche nach geeigneten Bewerberinnen sich bereits ausgezahlt hat – es aber weiterhin viel Luft nach oben gibt“, erläutert Georg Teichert.

Hintergrundinformationen zum Professorinnen-Programm:

Um den Anteil von Professorinnen an den deutschen Hochschulen gezielt zu steigern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit den Ländern im Jahr 2007 das Professorinnen-Programm gestartet. Die Fortführung des Programms wurde 2012 beschlossen. Das erste und das zweite Professorinnen-Programm mit dem Gesamtvolumen von je 150 Millionen Euro werden je zur Hälfte vom BMBF und den Ländern finanziert. Universitäten, Fachhochschulen und künstlerische Hochschulen erhalten auf der Grundlage einer positiven Begutachtung ihres Gleichstellungskonzepts die Möglichkeit, bis zu drei Berufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren gefördert zu bekommen. Die höchstmögliche Fördersumme je Berufung beträgt 150.000 Euro jährlich.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Beate A. Schücking
Rektorin
Telefon: +49 341 97-30000
E-Mail: rektorin@uni-leipzig.de

Georg Teichert
Gleichstellungsbeauftragter
Telefon: +49 341 97-30090
E-Mail: gleichstellung@uni-leipzig.de