Aufnahme Frauenquote in die Satzung?

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG beantragte, dass Siemens-Aktionäre auf der Hauptversammlung am 24.1.2012 über eine Frauenquote im Aufsichtsrat und eine entsprechende Satzungsänderung abstimmen sollen. Der Antrag steht auf der Tagesordnung, aber Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen, den Antrag abzulehnen.

Aus dem Antragstext: Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V. schlägt  vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 11 Absatz 1 der Satzung der Siemens AG wird durch einen Satz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

„Für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind ab 2013 mindestens 30 % und ab 2018 mindestens 40 % Frauen zu wählen.“

§ 11 Absatz 3 der Satzung der Siemens AG wird durch einen Satz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

„Sofern für mehrere oder alle Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Ersatzmitglieder gewählt werden, sind ab 2013 ebenfalls mindestens 30 % und ab 2018 mindestens 40 % Frauen zu wählen.“

Der Verein der Belegschaftsaktionäre von Siemens vertritt nach Angaben von Financial Times Deutschland etwa 800.000 bis eine Million Stück Aktien. Dies ist ein Mini-Anteil, weil Siemens insgesamt rund 914 Millionen Stück Aktien an etwa 740.000 Aktionäre ausgegeben hat. Für Siemens wird es in jedem Fall eine spannende HV.