FlexiQuote für Vorstand und Aufsichtsrat

„Die staatlich verordnete Einheitsquote als Patentrezept gegen männliche Dominanz in Führungspositionen hat denselben Effekt, den man Kortison als Patentmittel gegen Hautausschlag nachsagt: Die Symptome verschwinden – die Ursachen bleiben,“ so Familienministerin Kristina Schröder in einem Gastbeitrag im Handelsblatt. Sie will im Frühjahr einen Stufenplan für die FlexiQuote vorlegen.

Staatlich verordnete, starre Frauenquoten, die alle Unternehmen über einen Kamm scheren, würden sich wegen schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken erst gar nicht umsetzen lassen. Schröder hatte ein Rechtsgutachten vom Verfassungsrechtler Fritz Ossenbühl zur Zulässigkeit von Frauenquoten bei der Bestellung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführungen erstellen lassen. Darin heißt es, dass starre, auf die Herstellung von Ergebnisgleichheit gerichtete Quoten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Grundsätzlich will Schröder daran festhalten, dass Wandel durch Wettbewerbsdruck in der Gesellschaftspolitik erfolgsversprechender ist als staatliche Bevormundung.

 Das Hickhack um die Frauenquote wird zunehmend zum neuen Regierungs-Roulette, tauscht man rot gegen gelb. Innerhalb von zwei Wochen überstürzen sich die Meldungen aus den Ministerien: Arbeitsministerin von der Leyen fordert die gesetzliche Quote. Wirtschaftsminister Brüderle stellt sich gegen die gesetzliche Quote. Bundeskanzlerin Angela Merkel erteilt der Frauenquote eine Absage. Familienministerin Schröder ist gegen die starre Quote aber für ein Konstrukt, das von Unternehmen eine selbst vorgegebene Quote fordert. Nicht erst 2015 sondern schon 2013. Und dann ist da noch die EU-Kommissarin Vivian Reding. Ob sie  Verstoß gegen Grundgesetz und Selbstverpflichtung akzeptieren wird?  Wohl kaum.

Konkretes zur FlexiQuote ist auf der Website des BMFSFJ zu lesen:

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen einen Stufenplan vorlegen und fordert eine flexible Quote: „Chancengerechtigkeit erfordert intelligente und marktwirtschaftliche Lösungen, die den Ursachen schlechterer Aufstiegschancen von Frauen gerecht werden. Kern meines Plans ist deshalb eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung für Unternehmen.“

 Flexiquote ab 2013

Die FlexiQuote wird wirksam, wenn sich bundesweit zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2013 der durchschnittliche Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten nicht verdreifacht hat. Unternehmen werden dann dazu verpflichtet, sich selbst eine Quote zu geben und diese auch zu veröffentlichen. Daraus wird unter anderem klar ersichtlich werden, welches Unternehmen ambitioniert ist und auf einen hohen Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführungen Wert legt. Auf diese Weise werde der Wettbewerb zwischen den Unternehmen befeuert und die öffentliche Diskussion über faire Chancen angestoßen, so die Familienministerin. 

 Flexiquote für Vorstand und Aufsichtsrat

Die FlexiQuote wird für Unternehmen ab einer gewissen Größe gelten. Diese verpflichten sich gesetzlich sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat eine selbstbestimmte Frauenquote festzulegen. Die flexible Quote entfällt jedoch für jene Unternehmen, die für Aufsichtsrat und Vorstand eine Quote von 30 Prozent erreicht haben. Bei ihnen kann davon ausgegangen werden, dass Frauen die Unternehmenskultur prägen und Strukturen verändern können.