Gesetzesänderung macht das nun einfacher

In diesem Jahr haben einige Banken als Reaktion auf die niedrigen Anlegerzinsen derzeit ihre Preismodelle für Girokonten angepasst und die Preise erhöht. Verbraucher sollten vor diesem Hintergrund prüfen, wie teuer ihr eigenes Girokonto im Vergleich ist und ob auf dem Markt nicht noch bessere Alternativen zu finden sind.

Auch wenn es für viele eine lästige Aufgabe ist: Der Wechsel zu einem günstigen Girokonto bietet hohes Einsparungspotential. Dazu kommt, dass eine aktuelle Gesetzesänderung den Wechsel von Girokonten nun für die Verbraucher deutlich vereinfacht.

Mit einem Girokontovergleich dutzende Angebote vergleichen

Viele Banken erhöhten aufgrund ihrer zu geringen Einnahmen aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase ihre Preise für die Privatkunden, und damit auch die Kosten für die Girokonten. Jedoch sind noch dutzende Banken auf dem Markt aktiv, die zu keinen oder nur zu sehr geringen Gebühren Girokonten anbieten.

Da jeder Kunde andere Wünsche an sein Girokonto und den zugehörigen Service einer Bank hat, können keine allgemein gültigen Empfehlungen bezüglich eines passenden Tarifs gemacht werden. Hier muss jeder selbst die zahlreichen Angebote und Serviceleistungen vergleichen, bevor er sich dann für einen Wechsel entscheidet. Beispielsweise die Netbank bietet prinzipiell ein gutes Angebot für all jene an, die über einen Wechsel zu einem anderen Anbieter für Girokonten nachdenken; mehr über die netbank können Sie hier erfahren.

Geht es um einen Wechsel eines Girokontos, sollten Verbraucher die Kosten für einzelne Buchungen genauso wie eine etwaige monatiliche Grundgebühr im Blick behalten. Dazu kommen Kosten für die eigene EC-Karte und beispielsweise auch Gebühren für das Online-Banking oder das Bezahlen im Ausland – all diese Gebühren sind je nach Tarif unterschiedlich, und jeder Kunde muss selbst entscheiden, welche Servicebestandteile ihm wie viel wert sind. Zudem berechnen sich die Kosten für das Girokonto oft auch nach dem monatlichen Geldeingang. Das ist somit ebenfalls in die Überlegungen einzubeziehen.

Altes Konto gemäß der Vorgaben kündigen

Hat man sich schließlich entschieden, den alten Vertrag aufzulösen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln, müssen sämtliche alten Daueraufträge und Lastschriftmandate auf ein neues Konto übertragen werden. Hierbei ist nach einer Gesetzesnovelle der alte Anbieter dazu verpflichtet, innerhalb von wenigen Tagen eine Auflistung aller Daueraufträge und Lastschriftmandate zu erstellen und dem neuen Anbieter zukommen zu lassen.

Selbstverständlich kann dieser Service nur erbracht werden, wenn das alte Girokonto gemäß der Kündigungsfristen mit einer gültigen, schriftlichen Kündigung mit der Unterschrift des Kontoinhabers gekündigt wird und der Bank dabei auch der neue Anbieter, zu dem man wechseln möchte, genannt wird.

Im Zuge dessen machen viele Banken noch den Versuch, ihren alten Kunden zu behalten und trumpfen plötzlich mit besseren Konditionen auf, mit denen möglicherweise ein Anbieterwechsel plötzlich nicht mehr notwendig erscheint. Verbraucher sollten sich die Zeit nehmen, auch ein neues Angebot ihrer alten Hausbank zu prüfen und mit Alternativen zu vergleichen.

Service der alten Bank beim Vertragswechsel beanspruchen

Wenn es dennoch zum Anbieterwechsel kommen soll, muss die alte Bank ihren bisherigen Kunden dabei unterstützen. In welcher Form dies erfolgen muss, das ist gesetzlich geregelt; und zwar seit September dieses Jahres. Damit haben Kunden beim Wechsel ihres Girokontos eine Sorge weniger, denn gesetzlich festgelegt ist, dass ein Kontowechsel innerhalb von nur fünf Tagen abgeschlossen werden muss – und dass die alte Bank und die neue Bank diesbezüglich kooperieren müssen. Für den Kunden entfällt somit der Großteil der Organisation und Papierarbeit.