Chancengleichheit individuell bilanzieren statt gesetzlich einheitlicher Frauenquote

TOTAL E-QUALITY fordert verpflichtende Aussagen von Unternehmen zur Chancengleichheit – in der veröffentlichungspflichtigen Bilanz. „Die seit zehn Jahren laufende Selbstverpflichtung der Wirtschaft greift zu langsam. Eine gesetzlich einheitliche, starre Quote ist aber keine Alternative“, sagt Eva Maria Roer, Vorsitzende von TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V.

„Wir fordern, dass jedes bilanzierende Unternehmen seine Maßnahmen zur Chancengleichheit im Rahmen der Bilanz offenlegen muss. Damit kommt das Thema beim Management auf die Agenda – und wird zum jeweiligen Unternehmen passende Lösungen befördern.“

TOTAL E-QUALITY begrüßt die öffentliche und politische Diskussion um eine Frauenquote. „Viel wichtiger als eine starre Quote, die ein Unternehmen unnötig einschränken kann, ist aber ein Umdenken im Management“, betont Roer. Der Verein fordert daher neben positiven Anreizen verpflichtende Angaben zur Umsetzung der Chancengleichheit im Rahmen der Bilanz: über 600.000 Kapitalgesellschaften in Deutschland wären damit zur Veröffentlichung ihrer Aktivitäten zur Chancengleichheit verpflichtet. Bei bilanzierenden Personengesellschaften ergebe sich ein Handlungsdruck allein durch die Verpflichtung zur Dokumentation. Diese Regelung wäre einfach und schnell durch eine Ergänzung der einschlägigen Bilanzierungsvorschriften im Handelsgesetzbuch umzusetzen. Die Angaben sollen im Anhang zur Bilanz gemacht werden.

Dokumentation durch interne Quote oder TOTAL E-QUALITY

Einfachste Möglichkeiten zur Dokumentation der Chancengleichheit sind eine unternehmensinterne Quotenregelung für Führungskräfte (und ihre Umsetzung), die in einer Betriebsvereinbarung niedergelegt ist oder der Nachweis der Chancengleichheit durch das Prädikat TOTAL E-QUALITY. Über 360 Prädikate hat der Verein TOTAL E-QUALITY in den letzten Jahren für erfolgreich gelebte und in der Personalpolitik fest verankerte Personalpolitik verliehen – auf rein freiwilliger Basis. Das Prädikat wird im Rahmen der Selbstverpflichtung von den Arbeitgeberverbänden und dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) empfohlen. „Insgesamt rund 2,5 Millionen Beschäftigte arbeiten heute schon in Organisationen, die unser Prädikat bekommen haben. Der Beweis, dass Chancengleichheit immer mehr zum Thema wird, ist, dass die Zahl der Bewerbungen jedes Jahr deutlich steigt“, sagt Roer. Das Prädikat wird jährlich verliehen und gilt jeweils für drei Jahre. „Nun gilt es, das Thema auch in den Mittelstand zu bringen. Politischer Druck und eine rechtliche Verbindlichkeit sind dazu notwendig, sie müssen jedoch ausreichende Freiheitsgrade für die
betriebliche Umsetzung mit sich bringen.“

Positive Sanktionen durch Steuererleichterungen

Neben einer gesetzlich vorgeschriebenen Selbstverpflichtung der Wirtschaft sieht TOTAL E-QUALITY eine positive Sanktionierung als unumgänglich an: Neben der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sollen weitere Anreize geschaffen werden, Chancengleichheit in der Personalpolitik zu verankern. Dabei sind positive Anreize (z.B. reduzierter Körperschaftssteuersatz bei der Erfüllung bestimmter, noch festzulegender Kriterien) sinnvoller als negative Sanktionen. „Wenn Unternehmen, die Chancengleichheit leben, einen Körperschaftssteuerbonus von 0,5-1,5 Prozent bekommen, dann wird schneller eine Veränderung einsetzen, als durch jeden gesetzlichen Zwang“, begründet Eva Maria Roer.