Zunahme der Selbständigkeit von Frauen

Die Entwicklung der Selbstständigen wird von zwei statistisch nachweisbaren langfristigen Trends geprägt. Zum einen ist eine überproportionale Zunahme der Selbstständigkeit von Frauen festzustellen. Zum anderen ist die Zahl der Solo-Selbstständigen kontinuierlich angestiegen, so laut Studie „Selbständige in der Grundsicherung“ des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM).

Der Frauenanteil an allen Selbstständigen ist kontinuierlich von einem Viertel im Jahr 1991 auf 31,5 % in 2010 gestiegen. Im Jahr 2010 waren knapp 2,4 Mio. Selbstständige ohne Beschäftigte tätig. Weibliche Selbstständige sind deutlich häufiger ohne Beschäftigte tätig als Männer, sodass der Anstieg der selbstständigen Erwerbsbeteiligung der Frauen den Trend zur Solo-Selbstständigkeit verstärkt.

Den höchsten Anteil an Solo-Selbstständigen verzeichnete der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Nachrichtenübermittlung: Hier waren 2010 66,1 % der Selbstständigen ohne Beschäftigte tätig (STATISTISCHES BUNDESAMT 2011).

Frauen häufiger in unteren Einkommensklassen

Um den Zusammenhang von Selbstständigkeit und Grundsicherung besser zu
verstehen, muss die Einkommenssituation der Selbstständigen näher ins Auge gefasst werden. Der Mikrozensus gibt Auskunft über die Einkommensstruktur der Selbstständigen insgesamt und getrennt nach männlichen und weiblichen Selbstständigen. Daraus wird deutlich, dass ein nicht geringer Teil der Selbstständigen nur sehr niedrige Einkommen erzielt. So verfügten 2010 26,5 % aller Selbstständigen über ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.100 €. Dabei ist die Einkommenssituation
von selbstständigen Frauen ungünstiger ist als die der Männer.  In
den unteren Einkommensklassen sind Frauen deutlich häufiger vertreten als
Männer: So verdienten 43,4 % der Frauen weniger als 1.100 € monatlich, aber
nur 18,5 % der Männer.

Faktenlage kurz und knapp: Selbstständige in der Grundsicherung

·         Knapp 1 Mio. Selbstständige hatten 2010 ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.100 €, rd. 270.000 verfügten noch nicht einmal über 500 € monatlich.

·         Unter den Selbstständigen lassen sich bestimmte Gruppen mit ungünstiger Einkommenssituation (z. B. Frauen, Solo-Selbstständige, Selbstständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft) identifizieren.

·         Der überwiegende Teil des Gründungsgeschehens führt in die Solo-Selbstständigkeit.

·         Viele Gründungen agieren in überbesetzten Märkten mit erheblichem Preisdruck und geringen Chancen einer raschen Umsatz- und Einkommensverbesserung.

·         Gründungen sind aufgrund einer unzureichenden Kapitalausstattung vielfach nicht in der Lage, die in den Aufbaujahren regelmäßig zu erwartenden Anlaufverluste mit eigenen finanziellen Reserven auszugleichen.

·         Da sich die Einkommenssituation der kleinen Selbstständigen und Gründer nicht grundlegend von derjenigen der abhängig Erwerbstätigen unterscheidet, ist zu erwarten, dass sich die Inanspruchnahme der Grundsicherung durch Selbstständige der Inanspruchnahme durch abhängig Erwerbstätige angleichen wird.

·         Die Zahl der Selbstständigen in der Grundsicherung ist seit 2005 stetig und deutlich von 33.487 auf 127.180 im März 2011 gestiegen.

·         Die Zunahme der selbstständig erwerbstätigen ALG II-Bezieher war stärker als bei den abhängig erwerbstätigen ALG II-Beziehern.

·        Der Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung an allen erwerbstätigen Personen in der Grundsicherung beträgt 2010 etwa 9,1 %. Er liegt nur noch knapp unter dem Anteil aller Selbstständigen an den Erwerbstätigen insgesamt (Selbstständigenquote) von 10,9 %.

·         Der Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung an allen Selbstständigen beträgt 2,9 % im Jahresdurchschnitt 2010 und liegt damit unter dem entsprechenden Anteil für die abhängig Erwerbstätigen (3,7 %), nähert sich diesem jedoch an.

·        Jüngere Selbstständige sowie Frauen sind überdurchschnittlich häufig hilfebedürftig. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Gewährung der Grundsicherung für Selbstständige kritisch zu sehen: Sie senkt die Rentabilitätsschwelle der selbstständigen Tätigkeit mit der Folge eines Preis- und Verdrängungswettbewerbs. Knapp 1 Mio. Selbstständige hatten 2010 ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.100 €, rd. 270.000 verfügten noch nicht einmal über 500 € monatlich.

· Unter den Selbstständigen lassen sich bestimmte Gruppen mit ungünstiger Einkommenssituation (z. B. Frauen, Solo-Selbstständige, Selbstständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft) identifizieren.

· Der überwiegende Teil des Gründungsgeschehens führt in die Solo- Selbstständigkeit.

· Viele Gründungen agieren in überbesetzten Märkten mit erheblichem Preisdruck und geringen Chancen einer raschen Umsatz- und Einkommensverbesserung.

· Gründungen sind aufgrund einer unzureichenden Kapitalausstattung vielfach nicht in der Lage, die in den Aufbaujahren regelmäßig zu erwartenden Anlaufverluste mit eigenen finanziellen Reserven auszugleichen.

· Da sich die Einkommenssituation der kleinen Selbstständigen und Gründer nicht grundlegend von derjenigen der abhängig Erwerbstätigen unterscheidet, ist zu erwarten, dass sich die Inanspruchnahme der Grundsicherung durch Selbstständige der Inanspruchnahme durch abhängig Erwerbstätige angleichen wird.

· Die Zahl der Selbstständigen in der Grundsicherung ist seit 2005 stetig und deutlich von 33.487 auf 127.180 im März 2011 gestiegen.

· Die Zunahme der selbstständig erwerbstätigen ALG II-Bezieher war stärker als bei den abhängig erwerbstätigen ALG II-Beziehern.

· Der Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung an allen erwerbstätigen Personen in der Grundsicherung beträgt 2010 etwa 9,1 %. Er liegt nur noch knapp unter dem Anteil aller Selbstständigen an den Erwerbstätigen insgesamt (Selbstständigenquote) von 10,9 %.

· Der Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung an allen Selbstständigen beträgt 2,9 % im Jahresdurchschnitt 2010 und liegt damit unter dem entsprechenden Anteil für die abhängig Erwerbstätigen (3,7 %), nähert sich diesem jedoch an.

· Jüngere Selbstständige sowie Frauen sind überdurchschnittlich häufig hilfebedürftig.

· Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Gewährung der Grundsicherung für Selbstständige kritisch zu sehen: Sie senkt die Rentabilitätsschwelle der selbstständigen Tätigkeit mit der Folge eines Preis- und Verdrängungswettbewerbs, von dem dann insbesondere Grenzbetriebe betroffen sind, deren Inhaber keine Grundsicherung beanspruchen. Für die selbstständigen ALG II-Empfänger wird dagegen eine Marktaustrittsbarriere errichtet.

Ein Verdrängungswettbewerb, der nicht auf Effizienzvorteilen beruht, ist als schädlich für den Strukturwandel und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung anzusehen.

Quelle www.ifm-bonn.org