„Zum Potential einer festen Geschlechterquote“ von Norma Schmitt, Forschungsbereich Gender Studies

Ab dem Jahr 2016 wird in Deutschland eine feste Geschlechterquote für die Aufsichtsräte von paritätisch mitbestimmungspflichtigen und gleichzeitig börsennotierten Unternehmen gelten. Der Stichtag für die Festlegung einer selbstverpflichtenden Quote für den Frauenanteil in oberen Führungsebenen war am 30. September 2015.

Im Zuge der Implementierung des Gesetzes wurden vielfach Befürchtungen geäußert, die von einer Einschränkung der Unternehmensperformance über die Diskriminierung von Männern, einer Einschränkung der Qualität des Talentpools bis hin zu einer Stigmatisierung von Frauen durch die Quote reichen. Der vorliegende Bericht prüft auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen diese zentralen Kritikpunkte. Im Ergebnis dürften die Vorteile einer Geschlechterquote die Befürchtungen entkräften, da sie langfristig zum Abbau von Geschlechterstereotypen beiträgt und sich somit deren negativer Einfluss bei der Auswahl der Besten für Führungspositionen reduzieren lässt.

Lesen Sie hierzu weiter im Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 82.2015, 40 unter der URL:
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.514488.de/15-40-1.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Elke Holst