Gesetzesvorhaben für eine gerechte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen

Am 25. März haben Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas Leitlinien eines Gesetzesvorhabens für eine gerechte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen vorgelegt. Damit machen sie deutlich, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst umgesetzt werden soll. „Es ist höchste Zeit, den vielen hervorragend qualifizierten Frauen den Weg nach oben frei zu machen“, sagte Manuela Schwesig.

Gesetzliche Vorgaben sind überfällig

„Zu einer modernen Gesellschaft passt es nicht, dass Frauen immer wieder an tief verwurzelten Rollenzuschreibungen und gut funktionierenden Männernetzwerken scheitern. Das will ich durch längst überfällige gesetzliche Vorgaben ändern“, erläuterte die Ministerin die Notwendigkeit des Gesetzes.

Gesetz aus mehreren Elementen geplant

Das Gesetzesvorhaben besteht aus mehreren Elementen: Zum einen werden mehr als 100 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen verpflichtet, bei der Neubesetzung ihrer Aufsichtsräte ab dem Jahr 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent zu erfüllen.

Unternehmen, die nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllen - also entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind – müssen sich ab 2015 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils setzen. Die Zielvorgaben sind jeweils für den Aufsichtsrat, für den Vorstand und die obersten Management-Ebenen festzulegen. Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt dann: Sie dürfen nicht hinter den jetzigen Stand zurückfallen und müssen Fortschritte regelmäßig veröffentlichen.

Neue Regeln auch für den Öffentlichen Dienst

Was von den Unternehmen in der Privatwirtschaft verlangt wird, soll erst recht für den Öffentlichen Dienst gelten. Vorgesehen ist deshalb, auch die Regeln im Bundesdienst zu schärfen.  Dazu werden das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 und das Bundesgremienbesetzungsgesetzes von 1994 modernisiert und fortentwickelt. Die Unternehmen mit Bundesbeteiligung sollen mit gutem Beispiel vorangehen.

Das Gesetzesvorhaben wird noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht, damit es 2015 in Kraft treten kann.

Quelle: BMFSFJ