Die Karrierefrau als neues Rollenbild?

„Eine Frau hat genau zwei Lebensfragen: Was soll ich anziehen und was soll ich kochen?“ – So deklariert ein Werbespot für Backpulver in den 50er Jahren das damals herrschende Frauenbild. Doch die Zeiten sind vorbei, in denen die Frau am Herd steht und der Mann die Brötchen verdient.

In den letzten sechzig Jahren hat das Geschlechterbild eine bedeutende Wandlung hingelegt und sich von den klassischen Familienstrukturen verabschiedet. Viele Frauen verfolgen mittlerweile ganz eigene Karriereziele, was bis vor wenigen Jahren noch den Männern vorbehalten war. Heute nimmt das weibliche Geschlecht die gleichen Positionen in der Berufswelt ein wie ihre männlichen Kollegen. Frauen sind Arzt, Manager und sogar Staatsoberhaupt – und das mittlerweile in kompletter Selbstverständlichkeit. Man findet zahlreiche Stellenangebote für Frauen auf experteer.de.

Karriere und Familie

Eine Studie belegt jedoch, dass Frauen, die sich heutzutage für den Karriereweg entscheiden, häufiger kinderlos bleiben. Als Karrierefrau wird bezeichnet, wer über ein höheres Einkommen verfügt als der Durchschnitt und eine erfolgsorientierte Zukunft für sehr wichtig hält. In Deutschland trifft das mittlerweile auf jede fünfte Frau im Alter zwischen 30 und 49 zu. 27% dieser Frauen haben jedoch mindestens ein Kind. Eine Vereinbarung von Familie und Karriere ist nicht leicht, aber offensichtlich dennoch möglich. Sie erfordert eine Neustrukturierung der Rollenaufteilung im engsten Kreis. Wer beruflich stark eingespannt ist, wird sich nicht gleichzeitig komplett allein im Kinder und Haushalt kümmern können. Die Aufgaben müssen in dem Fall also gerecht zwischen Frau und Mann aufgeteilt werden.

Einführung der Elternzeit

Eine neue Regel zur Elternzeit und Elterngeld wurde in Deutschland 2007 eingeführt. Für ein Elternteil besteht seitdem die Möglichkeit, bis zu 12 Monate nach der Geburt des Kindes eine berufliche Auszeit zu nehmen. Dies passiert unter Zahlung von zwei Dritteln des Nettoeinkommens sowie vollem Kündigungsschutz. In dem Fall, dass sich Vater und Mutter die Elternzeit teilen, kann der gesetzliche Anspruch sogar auf 14 Monate verlängert werden. Bewusst wird hier von „Elternzeit“ gesprochen, da sich Mann und Frau heutzutage auf gleiche Weise angesprochen fühlen dürfen.