Mindestlohn verringert Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen

In einer Simulationsstudie hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) die Wirkungen des Mindestlohnes auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke untersucht. Basierend auf Daten von abhängig Beschäftigten des Sozio-oenonomischen Panels (SOEP) 2012 wird die Lohnlücke für verschiedene Szenarien berechnet, die sich darin unterscheiden, ob Beschäftigungseffekte des Mindestlohnes berücksichtigt sind und wenn ja, in welcher Form. Zum 1. Januar 2015 war in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt worden.

Die mittlere unbereinigte Lohnlücke liegt vor der Einführung des Mindestlohnes bei 19,6 %. Frauen verdienen demnach durchschnittlich 19,6 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Lücke ist am unteren Ende der Lohnverteilung ausgeprägter als am oberen Ende. Im Szenario, in dem von Null-Beschäftigungseffekten ausgegangen wird, zeigt sich nach Einführung des Mindestlohnes eine deutliche Verringerung der durchschnittlichen Lohnlücke um 2,5 Prozentpunkte (pp) auf 17,1 %. Dabei konzentriert sich der Effekt vollständig auf die unteren drei 5 %-Quantile der Lohnverteilung. Die Einführung des Mindestlohnes bei konstant gehaltener Beschäftigung reduziert daher vor allem die Klebeeffekte im unteren Einkommensbereich. Dass aus der Mindestlohneinführung keinerlei Arbeitsnachfrageanpassungen resultieren, ist allerdings in der mittleren bis langen Frist nicht plausibel.

Die simulierten Beschäftigungseffekte unterscheiden sich vor allem je nach Marktmodell und unterstellter Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage. Bei einer Arbeitsnachfrageelastizität von -0,2 (-1,2) verlieren unter der Annahme eines neoklassischen Arbeitsmarktes 5,0 % (24,3 %) der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten bzw. 0,6 % (3,0 %) aller Beschäftigten ihren Job. Bei einer sechsfach stärkeren Arbeitsnachfragereaktion verfünffachen sich also die Beschäftigungsverluste. Wird ein monopsonistischer Arbeitsmarkt unterstellt, betragen die Beschäftigungseffekte nur etwa ein Drittel bis die Hälfte des neoklassischen Falls. Durch die Berücksichtigung von Beschäftigungsverlusten nimmt der erklärte Teil der Lücke zugunsten des unerklärten Teils weiter geringfügig ab. Dies gilt für beide Arbeitsmarktmodelle. Dies hat mit dem weiter rückläufigen Erklärungsbeitrag des Beschäftigungsumfangs auf die Lohnlücke zu tun. Die Erklärungsbeiträge der übrigen Einflussgruppen bleiben nahezu konstant. Die Berücksichtigung von Beschäftigungseffekten führt demnach bei Höhe und Struktur der Lohnlücke nur unter recht restriktiven Annahmen zu Veränderungen, und selbst diese sind gering.

Fazit: Die Einführung des Mindestlohnes kann durchaus zu einer Reduktion der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern führen. Die Abmilderung der Einkommensungleichheit insbesondere am unteren Rand der Einkommensverteilung wird allerdings mit gewissen Beschäftigungsverlusten erkauft.

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