EU-Richtlinie zur Geschlechterquote unzulässig

EU-Richtlinie zur Geschlechterquote ist unionsrechtlich unzulässig und praktisch entbehrlich. „Der deutschen Wirtschaft ist die substanzielle Steigerung des Frauenanteils in Führungsgremien der Unternehmen ein wichtiges Anliegen. Sie spricht sich allerdings entschieden gegen die verbindliche Vorgabe einer einheitlichen Quote für Aufsichts- bzw. Verwaltungsräte aus. Eine Geschlechterquote für die Privatwirtschaft stellt eine unternehmensfremde Zielsetzung dar, die darüber hinaus erheblich in die Grundrechte der Anteilseigner eingreift.“

„Zwischen Politik und Wirtschaft besteht Einigkeit, den Anteil von Frauen in Führungsgremien börsennotierter Unternehmen zu erhöhen. Mit dem vor-liegenden Richtlinienvorschlag verfehlt die EU-Kommission aber dieses Ziel. Die EU hat weder die Rechtsetzungskompetenz zur Regelung des Vorhabens, noch sind Subsidiaritätsprinzip und Verhältnismäßigkeitsgrund-satz gewahrt. Die vorgeschlagenen Regelungen sind weder geeignet, er-forderlich noch angemessen, das von der Richtlinie intendierte Ziel zu errei-chen. Sie stellen einen unangemessenen Eingriff in die Eigentumsrechte der Gesellschafter gemäß Art. 17 der Charta der Grundrechte dar. Nationa-le, branchen- oder unternehmensspezifische Besonderheiten werden nicht ausreichend berücksichtigt. Der Vorschlag schafft außerdem neue bürokra-tische Lasten und Rechtsunsicherheit. Die Unternehmen sind mit einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen bereits auf dem richtigen Weg. Es fehlen oftmals die staatlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. flächendeckende Kinderbetreuungsangebote.“

Die gesamte Stellungnahme entnehmen Sie bitte der beigefügten pdf.